Die Geschichte vom CB-Funk

Kurzfassung von heute bis 1975


2022


Im April 2022 wurde der Analog/Digital-Koppler, um ein klassisches CB-Funkgerät mit einem digitalen Endgerät zu verbinden, als Prototyp am 02.04.2022 fertiggestellt und ging in den Testbetrieb. Für den Testbetrieb wurde das erste Analog/Digital-Gateway für CB-Funk in Betrieb genommen und wird seit dem von ausgewählten Testusern täglich genutzt.

2019


Im Oktober 2019 wurde Digitalfunk-Deutschland ins Leben gerufen.

Ziel war es einen Koppler zu konstruieren um das mit dem (analogen) CB-Funkgerät gesendete Signal, zeitgleich auch Digital senden zu können.

2017


Auch im CB-Funk hält das digitale Zeitalter Einzug.

Das mit dem klassischen CB-Funkgerät gesendete Signal soll auch auf digitalem Weg gesendet werden. Man findet entsprechende Beiträge in den Online-Suchmaschinen.

2011


Seit Dezember 2011 dürfen die Kanäle 1 bis 40 mit 4 Watt in AM und FM sowie mit 12 Watt in SSB, sowie die Kanäle 41 bis 80 mit 4 Watt in FM genutzt werden.

2008


Am 16. Januar 2008 wurde die Zahl der Gateway-Kanäle von vier auf sieben erhöht. Seitdem ist in Deutschland der Gateway-Betrieb auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 zulässig.

2006


Seit Dezember 2006 sind CB-Gateways auf vier Kanälen für den Gateway-Betrieb freigegeben.

Die rechtliche Situation von CB-Gateways war bis Ende 2006 umstritten. In den CB-Funk-Bestimmungen hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde festgelegt, dass Sprachübertragungen zwischen CB-Funkanlagen nur auf direktem Wege stattfinden dürfen. Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte automatisch betriebene Stationen oder andere vermittelnde Netze war nicht gestattet. Im April 2006 war die Außerbetriebnahme eines Gateways seitens der BNetzA angeordnet worden. Durch die Kopplung des Funkgerätes mit dem PC sei die Funkanlage in der Betriebsart 'Sprache via Internet (VoIP)' betrieben worden und diese Betriebsart sei, so die BNetzA, in der Allgemeinzuteilung dem CB-Funk nicht zugeteilt worden. Dennoch habe die Behörde bei der Erstellung der Vorschriften kein spezielles Verbot von CB-Gateways beabsichtigt. Deswegen hat sie zur Klärung der rechtlichen Situation von CB-Gateways am 20. Dezember 2006 die Vorschriften für den CB-Funk teilweise geändert und vier Kanäle für den Gateway-Betrieb freigegeben.

1996


Im Jahr 1996 wurde der Frequenzbereich um die Kanäle 41 bis 80 erweitert, so dass der CB-Funk in Deutschland heute über 80 Kanäle verfügt, die teilweise auch für digitale Betriebsarten und die Modulationsart SSB auf den 12 AM-Kanälen mit 4 Watt freigegeben wurde.

1994


Im Oktober 1994 wurde auf einigen Kanälen im CB-Funk die Übertragung digitaler Daten

(Packet Radio) erlaubt und mit Hilfe von TNC oder Modems genutzt.

1983


Im Jahr 1983 wurden schließlich am 12. April die Kanäle 1 bis 40 mit maximal 4 Watt Sendeleistung in FM und die Kanäle 4 bis 15 mit maximal 1 Watt Sendeleistung in AM freigegeben.

1981


Im Jahr 1981 erweiterte das Ministerium den CB-Funk auf die Kanäle 1 bis 22 mit maximal 0,5 Watt, allerdings beschränkt auf die Modulationsart FM. Die Beschränkung auf FM begründete die Behörde mit der höheren Störsicherheit dieser Modulationsart. CB-Funk-Aussendungen in AM hätten in der Vergangenheit zu Störungen des Rundfunk- und Fernsehempfangs geführt.

1977/78


Im Jahr 1977/78 kamen erste Geräte auf den Markt, die neben AM auch über die Modulationsart FM verfügten.

1975


Am 1. Juli 1975 gab das damalige Bundespostministerium für Post und Telekommunikation den CB-Funk in der Bundesrepublik Deutschland für die Allgemeinheit frei, zunächst auf den Kanälen 4 bis 15 und in AM mit einer max. Sendeleistung von 0,5 Watt für Feststationen und mobile Geräte sowie 0,1 Watt für tragbare Geräte. Für Feststationen wurde eine monatliche Gebühr in Höhe von 15 DM erhoben.

vor 1975


Bis zum Jahre 1975 wurde der Frequenzbereich um 27 MHz in Westdeutschland vorwiegend für Betriebsfunkzwecke genutzt. Die dafür vorgesehenen Geräte – nach der Zulassungsnummer auch „K-Geräte“ genannt – durften nur mit einem Bedarfsnachweis betrieben werden.


  • Gruppe I: K 1:26,965 - K 2:26,975 - K 3:26,985 - K 4:26,995 - K 5:27,005 (BOS, DLRG, THW)
  • Gruppe II: K10:27,055 - K11:27,065 - K12:27,075 - K13:27,085 (Öff. Aufgaben, Forst, Versorger (Gas, El.))
  • Gruppe III: K14:27,155 - K15:27,165 - K16:27,175 - K17:27,185 (Industrie-Betriebsfunk)
  • Gruppe IV: K21:27,225 - K22:27,235 - K23:27,245 - K24:27,255 - K25:27,265 - K26:27,275 (Sport, Gewerbe und weitere)
  • Gruppe V: K20:27,215 (Für sonstige Berechtigte)